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Kategorie-Einteilung

Alle Artikel in unserem Shop sind mit dem dazugehörigen Kategorie-Zeichen gekennzeichnet. Auf dieser Seite findest Du die Erklärungen der verschiedenen Feuerwerk-Kategorien.


Kategorie F1
. Dazu gehören z.B. Rauchbälle, Ladycrackers/Frauenfürze, Wunderkerzen & kleine Fontänen.
Darf ohne Ausbildung bestellt & gezündet werden. Für Kinder ab 12 Jahren geeignet.


Kategorie F2. Dazu gehören z.B. Feuervögel, Römische Kerzen, Sonnen, Bengalfeuer & Fontänen.
Darf ohne Ausbildung bestellt & gezündet werden. Für Jugendliche ab 16 Jahren geeignet. 


Kategorie F3. Dazu gehören z.B. grosse Raketen, Vulkane/Zuckerstöcke, Thunder/Thunder King & Feuerwerksbatterien. 
Darf ohne Ausbildung bestellt & gezündet werden. Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.


Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 sind dem gewerblichen Gebrauch vorbehalten. Bezug nur mit Abbrandbewilligung / Erwerbschein. 
Sie dürfen nur von Personen mit Fachkenntnissen (FWA / FWB Ausbildung bzw. Ausweis) verwendet werden.
Die/den Abbrandbewilligung/Erwerbschein kannst Du hier herunterladen:
https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/zsp/pyrotechnik/erwerbschein_abbrand/abbrandbewilligung-d.pdf


Kategorie T1. Dazu gehören z.B. viele Feuerwerkskörper für den Bühnen- & Indoorbereich.  
Darf ohne Ausbildung bestellt & gezündet werden. Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.


Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T2 sind für gewerbliche Zwecke vorbehalten. Bezug nur mit Abbrandbewilligung / Erwerbschein. 
Sie dürfen nur von Personen mit Fachkenntnissen (FWA / FWB / BF Ausbildung bzw. Ausweis) verwendet werden.
Die/den Abbrandbewilligung/Erwerbschein kannst Du hier herunterladen:
https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/zsp/pyrotechnik/erwerbschein_abbrand/abbrandbewilligung-d.pdf


Kategorie P1. Dazu gehören z.B. Rauchgranaten, Bengalos / Handfackeln und Pyro-Patronen.  
Darf ohne Ausbildung bestellt & gezündet werden. Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.


Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 sind für gewerbliche Zwecke vorbehalten. Bezug nur mit Abbrandbewilligung / Erwerbschein. 
Die/den Abbrandbewilligung/Erwerbschein kannst Du hier herunterladen:
https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/zsp/pyrotechnik/erwerbschein_abbrand/abbrandbewilligung-d.pdf

Detailierte Beschreibungen findest Du in der Sprengstoffverordnung SR 941.411 des Bundes:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20002454/index.html

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